Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anwendungsbereich 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für die Heliseven GmbH, als auch die Heliseven Group GmbH. Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit Synonym für beide Unternehmen „Heliseven“ genannt. 
  2. Sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen der Heliseven erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt). 
  3. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil aller Verträge, die mit Heliseven abgeschlossen werden. Sie gelten in der aktuellen Fassung ab sofort für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich mündlich oder schriftlich vereinbart werden. 
  4. Den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht Teil des Vertragsverhältnisses, selbst wenn ihnen im Rahmen des Vertragsschlusses nicht ausdrücklich mündlich oder schriftlich widersprochen wurde. 
  5. Abweichende oder ergänzende Bedingungen seitens des Auftraggebers erlangen nur dann Gültigkeit, wenn Heliseven diese schriftlich und ausdrücklich anerkennt. 

§2 Angebote und Stornierungsbedingungen 

  1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Heliseven sind freibleibend und bis zur ausdrücklichen Annahme durch den Auftraggeber unverbindlich. 
  2. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags durch Heliseven zustande. 
  3. Die Erstellung der Angebote basiert auf standardisierten Leistungsdaten des für den Flug einzusetzenden Luftfahrzeuges. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Leistungsparameter eines Luftfahrzeuges von der Höhe über dem Meeresspiegel und der am Tag des Fluges herrschenden Wetterlage beeinflusst wird. Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Flugzeiten und Kosten sind daher ausschließlich als Richtwerte zu verstehen und können von den tatsächlichen Flugzeiten und Kosten abweichen. 
  4. Informationen in Printmedien, Werbeanzeigen, Internetauftritten und Publikationen dieser Art, einschließlich ihrer Preisangaben, sind unverbindlich. 
  5. Im Falle einer kundenseitigen Absage vor der ersten mit dem vereinbarten Leistungsumfang in Zusammenhang stehenden Flugbewegung, fallen die folgenden Stornierungsgebühren an: 
  • Ab 7 Kalendertagen vor dem geplanten Einsatz: 50% der vereinbarten Auftragssumme 
  • Ab 3 Kalendertagen vor dem geplanten Einsatz: 75% der vereinbarten Auftragssumme 
  • Ab 2 Kalendertagen vor dem geplanten Einsatz: 100% der vereinbarten Auftragssumme 

      6. Sonderregelungen für Verbraucher: 

  • Für Auftraggeber, die als Verbraucher handeln, gelten in Abweichung von Absatz 5 keine festen Stornogebühren, sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne des § 312b BGB geschlossen wurde. Allerdings ist der Verbraucher zum Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs verpflichtet, falls er Heliseven ausdrücklich und auf einem dauerhaften Datenträger angewiesen hat, mit der Leistung vor Ende der Widerrufsfrist zu beginnen und Heliseven den Verbraucher gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 EGBGB ordnungsgemäß informiert hat. 

§3 Versand und Zustellung 

  1. Die auf den Dienstleistungsseiten angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle weiteren Preisbestandteile.
  2. Für den Versand gelten die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Kaufs ausgewiesenen Gebühren. Alternativ bieten wir auch die Möglichkeit, Gutscheine oder Dokumente physisch an unserem Hauptstandort in Mannheim abzuholen. In beiden Fällen werden die notwendigen Kundendaten (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) für die Erstellung des personalisierten Gutscheins und die eventuelle Versandabwicklung übermittelt und verarbeitet.

§4 Liefer- und Einsatzfristen, Verzögerungen und Höhere Gewalt 

  1. Die Frist für Lieferungen oder Einsätze beginnt am Datum, das in der Auftragsbestätigung angegeben ist. Wünscht der Auftraggeber Änderungen, so richtet sich der Beginn der neuen Liefer- oder Einsatzfrist nach dem Datum der schriftlichen Bestätigung dieser Änderungen durch Heliseven. Sowohl die Auftrags- als auch die Änderungsbestätigungen werden von Heliseven unverzüglich erteilt. 
  2. Für Kaufleute gilt, dass die in Absatz 1 genannten Fristen als unverbindlich zu betrachten sind, es sei denn, die schriftliche Auftragsbestätigung enthält eine ausdrückliche Terminzusage. 
  3. Ereignisse höherer Gewalt, wie Kriegsgefahren, Mobilmachungen, Ausnahmezustände sowie andere von Heliseven nicht zu vertretende Umstände, die die Auftragserfüllung verhindern, befreien Heliseven für die Dauer der Behinderung von der Erfüllungspflicht. Dies umfasst alle Umstände außerhalb des Einflussbereiches von Heliseven, insbesondere die Nichterteilung oder Zurückziehung von Flug-, Strecken- und Außenlandegenehmigungen durch zuständige Behörden, Wetterbedingungen, Flugunfälle, technische Defekte, Ausfall von Piloten oder die nicht rechtzeitige Bereitstellung von Treibstoff und durch kundenseitig bedingten Zeitverzug. In diesen Fällen übernimmt Heliseven keine Haftung für beim Kunden entstandene Schäden. 
  4. Heliseven verpflichtet sich, bei Eintritt der in Absatz 3 beschriebenen Hindernisse, diese mit allen verfügbaren Mitteln schnellstmöglich zu beseitigen. Der Auftraggeber ist dabei zur angemessenen Unterstützung verpflichtet. Sollte eine Behinderung eine zumutbare Dauer überschreiten, haben beide Vertragsparteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Heliseven steht in einem solchen Fall die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu. Regressansprüche gegen Heliseven sind in den Fällen der Absätze 3 und 4 ausgeschlossen. 
  5. Sollte Heliseven schuldhaft in Verzug geraten, muss der Auftraggeber eine schriftliche Nachfrist von zwei Wochen setzen. Schadensersatzansprüche sind nur dann geltend zu machen, wenn der Verzug auf mindestens grober Fahrlässigkeit von Heliseven beruht. Gleiches gilt bei einer von Heliseven zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 

 

§5 Genehmigungen, Landeplätze, Be- und Entladung sowie Übernahme 

  1. Der Auftraggeber erkennt an, dass vor Beginn des Einsatzes alle notwendigen behördlichen Genehmigungen und Zustimmungen, einschließlich Start- und Landeerlaubnisse sowie eventuell erforderliche Sondergenehmigungen (z.B. für Tiefflüge), gemäß gesetzlicher Vorgaben eingeholt werden müssen. 

Besonderheiten für den Flugbetrieb mit Hubschraubern: 

1.1 Notwendige behördliche Genehmigungen umfassen unter anderem:
a) Genehmigungen für Außenstarts und -landungen sowie eventuell benötigte Sondergenehmigungen für das Ablassen oder Abwerfen von Materialien, Luftbildaufnahmen sowie Durchflüge durch zivile und militärische Sperrgebiete und andere Lufträume.
b) Für Außenlandeplätze, die für das Aufnehmen von Personen und Lasten vorgesehen sind, ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.

1.2 Heliseven übernimmt grundsätzlich die Beschaffung dieser Genehmigungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch, Heliseven dabei zu unterstützen und gegebenenfalls auf Anweisung tätig zu werden.

1.3 Außenlandeplätze müssen vom Auftraggeber derart vorbereitet werden, dass ein Betreten durch Unbefugte während des Flugbetriebs ausgeschlossen ist. Die Anweisungen des Piloten und des Bodenpersonals von Heliseven sind strikt zu befolgen. Für Schäden, die durch Nichtbefolgung dieser Anweisungen oder durch unzureichend gesicherte Landeplätze entstehen, übernimmt Heliseven keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ein vom Auftraggeber benannter Verantwortlicher koordiniert die Auftragsabwicklung mit Heliseven.

1.4 Die Landeplätze sind nach Anweisung von Heliseven vorzubereiten und instand zu halten. Änderungen der Belade- oder Entladeorte ohne Zustimmung von Heliseven oder nicht geeignete Plätze, die zu Wechseln führen, verursachen zusätzliche Kosten und Mehrflugzeiten, die vom Auftraggeber zu tragen sind. 

1.5 Gefahrübergang und Versicherung: 

a. Bei Lastentransporten geht die Gefahr mit dem Verlassen der Erdoberfläche auf Heliseven über, bis das Gut wieder abgesetzt ist. 

b. Die Haftung von Heliseven bei Frachtschäden ist pro Kilogramm beförderter Fracht begrenzt. Eine zusätzliche Transportversicherung kann auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen werden.

1.6 Das Transportgut muss vom Auftraggeber gewogen, gelistet und zum vereinbarten Zeitpunkt am Landeplatz in geeigneter Verpackung für die Verladung bereitgestellt werden. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund von Kundenverschulden gehen zu dessen Lasten. Der Transport von Gefahrgütern muss den IATA-Richtlinien entsprechen. 

1.7 Bei Außenlasttransporten ist der Auftraggeber verpflichtet, sein Personal mit angemessener Sicherheitsausrüstung auszustatten. Bei Nichteinhaltung sind Haftungs- und Regressansprüche gegen Heliseven ausgeschlossen. 

1.8 Für den Fall, dass Personal des Auftraggebers in den Flugbetrieb einbezogen werden soll, erfolgt dies ausschließlich nach einer entsprechenden Sicherheitseinweisung und Dokumentation. 

 

§6 Preise 

  1. Vorbehaltlich individueller Vereinbarungen gelten die Preise gemäß Heliseven-Preisliste zum Zeitpunkt des vereinbarten Lieferdatums. Die angegebenen Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind vom Auftraggeber zu tragen. 
  2. Die Kosten für Überführungsflüge zum und vom Einsatzort trägt der Auftraggeber, wenn diese nicht gesondert vereinbart wurden. 
  3. Alle nach Aufwand berechneten Kosten können mit einem Aufschlag von bis zu 10 % weiterberechnet werden. 

 

§7 Anpassung der Preise 

Sollten sich die Selbstbelieferungskonditionen nachweislich ändern – unter anderem aufgrund von Schwankungen bei den Mineralölpreisen, Wechselkursveränderungen (z.B. US-Dollar/Euro) oder Inflation – zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Lieferdatum, behält sich Heliseven das Recht vor, die Preise entsprechend der Kostenerhöhung nach Vertragsabschluss anzupassen. 

§8 Lieferscheine und Flugberichte 

Die Personen, die den Lieferschein oder den Flugbericht unterzeichnen, gelten als befugt, die Lieferung oder Leistung im Namen des Auftraggebers anzunehmen und zu bestätigen. 

§9 Haftung/Versicherung 

  1. Die Helikopter von Heliseven sind ausnahmslos haftpflichtversichert. Dies beinhaltet Ansprüche für Halter-, Passagier-, Gepäck-, Frachthaftpflicht. 
  2. Für alle Ansprüche, gleich welcher Art, haftet Heliseven nur für die im Rahmen der Versicherung abgedeckten Risiken und Summen. Für eventuell darüber hinaus reichende Ansprüche haftet Heliseven in keinem Fall.

 

§10 Mängelhaftung 

  1. Mängel sind unverzüglich und schriftlich an Heliseven zu melden. Verspätete Mängelrügen führen zur Genehmigung der Lieferung oder Leistung. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von drei Monaten nach Auftragsende geltend gemacht werden. 
  2. Bei berechtigten Mängeln erfolgt entweder eine Ersatzlieferung oder eine Minderwertvergütung. 
  3. Für Schäden durch den Transport gefährlicher Güter oder durch erforderliche Abwürfe haftet der Auftraggeber. 

§11 Personentransporte bei Taxi- und Rundflügen 

  1. Mit dem Kauf eines Flugtickets entsteht ein Beförderungsvertrag zwischen dem Passagier und Heliseven, einschließlich gesetzlicher Unfallversicherung für Passagiere und deren Gepäck. 
  2. Bei Außenlandungen trägt der Auftraggeber alle damit verbundenen Kosten, einschließlich Gebühren und Spesen für Landungen, Unterbringung und Verpflegung der Crew sowie Risiken schlechten Wetters. 
  3. Heliseven behält sich das Recht vor, Flüge aus technischen, wetterbedingten und allen anderen flugsicherheitsrelevanten Gründen abzusagen oder umzuplanen. 
  4. Mit dem Abschluss des Vertrages erhält der Fluggast/Kunde den Anspruch auf einen einmaligen Flug mit einem Helikopter mit der entsprechend gebuchten Flugdauer oder Flugroute. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Piloten liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, so gilt der Flug ab 75% der gebuchten Flugdauer oder Flugroute als vertragsgemäß erfüllt. 
  5. Sollte der Flug von Seiten Heliseven nicht durchgeführt werden, so wird der Fluggast/Kunde in geeigneter Form informiert. Bei nicht geeignetem Wetter, das eine Flugdurchführung gefährden könnte, kann der Pilot den Flug kurzfristig absagen. In diesen Fällen wird der neue Termin in Absprache mit dem Fluggast/Kunden vereinbart/bestätigt. 
  6. Sollte der Fluggast/Kunde gesundheitliche Probleme haben, die eine sichere Durchführung des Fluges gefährden, ist er verpflichtet, dieses vor Antritt des Fluges dem Piloten mitzuteilen. Das gesundheitliche Risiko obliegt dem Fluggast/Kunden. Für eventuelle Zwischenfälle aus gesundheitlichen Problemen beim Fluggast/Kunden, übernimmt Heliseven keine Haftung. Der Pilot behält sich das Recht vor, den Flug aus Sicherheitsgründen nicht durchzuführen, sollte er den Fluggast/Kunden dafür als nicht geeignet halten. Für diesen Fall wird dem Fluggast/Kunden der Flugpreis ersetzt. 
  7. Der Fluggast/Kunde hat sich uneingeschränkt den Anweisungen des Piloten zu unterwerfen. Für Beschädigungen am Helikopter, die auf ein, wenn auch nur leicht fahrlässiges, Verschulden des Fluggastes/Kunden zurückzuführen ist, haftet der Fluggast/Kunde in vollem Umfang. 
  8. 24 Stunden vor und während des Fluges, besteht auch für den Fluggast/Kunden Alkoholverbot. Alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Flug ersatzlos verweigert. Fluggäste die gegen die Anweisung des Piloten verstoßen, können von dem Flug ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Flugpreises ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. 
  9. Eine Haftung für mitgeführte Gegenstände des Fluggastes/Kunden wird nicht übernommen. Bei geduldeter Mitnahme hat der Fluggast/Kunde den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten. 
  10. Kann der Fluggast/Kunde aus wichtigen und nachvollziehbaren Gründen den Flug zum vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist er verpflichtet, dieses der Heliseven mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen. Bei Versäumnis oder Nichteinhaltung dieser Frist gilt der Gutschein als eingelöst und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. 
  11. Alle Passagiere müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein und diesen nach Aufforderung zur Personenidentifikation dem verantwortlichen Piloten vorzeigen. 

 

§12 Gültigkeit, Verlust und Umtausch von Heliseven-Gutscheinen 

  1. Gutscheine können bis zum bezahlten Wert eingelöst werden, jedoch explizit für die auf dem Gutschein genannte Leistung. 
  2. Gutscheine sind normalerweise 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Bei Sonderaktionen oder speziellen Angeboten kann die Gültigkeitsdauer eingeschränkt sein. 
  3. Heliseven behält sich das Recht vor, Gutscheine zu stornieren oder zu sperren, falls die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt. Eine vorherige Mahnung oder Benachrichtigung ist nicht notwendig. Die Einlösung des Gutscheins oder die Durchführung der Flüge ist nur möglich, wenn der gesamte Rechnungsbetrag vor dem Flug beglichen wurde. 
  4. Nur vollständig bezahlte Gutscheine werden eingelöst. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist nicht möglich. 
  5. Wertgutscheine können, je nach Verfügbarkeit, für beliebige Leistungen von Heliseven eingelöst werden. 
  6. Zur Einlösung muss der Gutschein am Tag des Fluges in physischer Form und im Original vorgelegt werden. 
  7. Gutscheine sind übertragbar und können nur nach vorheriger Ankündigung jeder Person eingelöst werden, sofern diese den physischen Anforderungen des Fluges entspricht. Weitere Informationen dazu finden sich unter §11 Personentransport bei Taxi- und Rundflügen. 
  8. Im Falle des Verlusts, Diebstahls oder bei Missbrauchsgefahr eines Gutscheins muss dies Heliseven unverzüglich gemeldet werden, woraufhin der Gutschein gesperrt wird. Für die unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheins ohne vorherige Meldung übernimmt Heliseven keine Haftung. 
  9. Bei der Stornierung eines gültigen Gutscheins nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen kann der Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 65 € zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer aus Kulanzgründen zurückerstattet werden. Ein Anspruch besteht jedoch in keinem Fall. 
  10. Heliseven behält sich ab einem Jahr nach Ausstellung das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen und nach Einzelprüfung Differenzbeträge nachzuberechnen. 

§13 Zahlung 

  1. Flugaufträge sind grundsätzlich per Vorkasse zu zahlen. 
  2. Rechnungen sind sofort fällig und nach Rechnungserhalt zu zahlen. 
  3. Sondervereinbarungen erfordern die schriftliche Zustimmung beider Parteien. 
  4. Schecks und Wechsel werden nur bedingt akzeptiert, wobei alle damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu tragen sind. 
  5. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen berechnet werden. 
  6. Bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers kann Heliseven Vorkasse oder Sicherheitsleistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 

§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

  1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz von Heliseven. 
  2. Gerichtsstand ist Mannheim. 

 

§15 Sonstiges 

  1. Es gilt, wenn nicht anders vereinbart, deutsches Recht. 
  2. Die Unwirksamkeit einzelner hier aufgeführter Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages. 
  3. Ansprüche aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. 
  4. Jegliche Anweisungen der Besatzung sind zu befolgen. Jegliche Schadensersatzansprüche bei Nichtbefolgung sind ausgeschlossen. 
  5. Bei Verstößen gegen jegliche Anweisungen behält sich Heliseven wiederum Schadensersatzansprüche vor. 
  6. Datenschutzbestimmungen sind auf der Website von Heliseven oder in den Büros von Heliseven auf Nachfrage einsehbar. 

 

 Stand: März 2024 

AGB Heliseven GmbH / Heliseven Group GmbH, 68163 Mannheim